Wien, 10. 05. 2021 - Bezahlte Freistellung für die Zeit des Testens, zehn Minuten Masken-Pause nach drei Stunden und Schutz vor Entlassung, Kündigung oder Benachteiligung, wenn sie sich testen oder impfen lassen, bzw. positiv getestet werden: Die Ärztekammern Tirol und Kärnten sind auch nach längeren Verhandlungen nicht bereit, dem Assistenz-Personal in den Ordinationen diese im so genannten COVID-Generalkollektivvertrag geforderten Rechte zuzuerkennen. „Diese Geringschätzung ist völlig inakzeptabel – hier geht es nicht um Privilegien, sondern um Mindeststandards“, zeigt sich die BdA-Präsidentin Elisabeth Hammer-Zach empört
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ArztassistentInnen Österreich
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