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Fortbildungen im Detail und Anmeldung

Wissenstest: Kommunikation+Chefarztpflicht

E-Learning

1. Erfolgreiche Kommunikation in der Ordination    1 BdA-FBP

2. Die Verschreibung in der Ordination und die Chefarztpflicht als Norm  1BdA-FBP

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Lernziel:

Kommunikation ist wichtig – in der Arztpraxis ist gute Kommunikation oft sogar für den Therapieerfolg mitentscheidend. Diese Fortbildung soll Ihnen vermitteln, wie Sie steuernd zu einer Atmosphäre des Vertrauens und der Sicherheit in der Ordination beitragen können und dabei Ihre spezielle Rolle als AssistentIn nützen. Am Beispiel älterer PatientInnen wird vermittelt, wie Sie auch auf besondere Bedürfnisse eingehen können; anlässlich der COVID-Krise wird gezeigt, wie Sie für die Einhaltung neuer Abläufe und Regeln sorgen können, und Sie lernen, wie Sie auch schwierigere Themen konstruktiv mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen.

Im zweiten Teil erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Verschreibung in der Ordination und die Rolle, die Sie als Arztassistenz dabei übernehmen

Je 1 Fortbildungspunkt für BdA-Diplom

Termin Eigenschaften

Termin-Beginn 13.10.2020
Termin-Ende 30.09.2023
max. Teilnehmer Unbegrenzt
Normalpreis 0,00 €
Fortbildungspunkte 2

Datenschutz

Im Rahmen dieser Veranstaltung können Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehme Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet werden, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten des BdA veröffentlicht werden können.
 
Information zum Datenschutz: Die Verarbeitung der Bildaufnahmen erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Rechte der Betroffenen: Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO sowie auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß Art 21 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren – zuständig ist in Österreich die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).