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Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen

Neuigkeiten bei ELGA

Neuigkeiten bei ELGA

e-Berechtigung für ABS Langzeitverordnungen und Apotheken

Mit der Erweiterung des e-card Service e-Berechtigung in der MeineSV App stehen neue Funktionen zur Verfügung. Nähere Informationen, ein Merkblatt, sowie umfangreiche Fragen und Antworten finden Sie auf der Website www.chipkarte.at/e-berechtigung.

Was ist neu?

Zusätzlich zum ELGA-Zugriff können Patientinnen und Patienten mit einer e-Berechtigung ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt auch die Ausstellung von e-Rezepten zu bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnungen ermöglichen. Sie müssen dafür nicht mit ihrer e-card in die Ordination kommen. Die Ärztin bzw. der Arzt kann mit einer gültigen e-Berechtigung einen Bewilligungsvorrat abbuchen (also ein e-Rezept zu einer bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnung erstellen), wenn die e-card in der Ordination nicht ausgelesen werden kann und innerhalb der letzten 90 Tage auch keine Konsultation gebucht wurde. Das ist vor allem bei Telekonsultationen und für Wahlärztinnen und Wahlärzte von Vorteil, da sie nicht durch eine Konsultationsbuchung automatisch Zugriff auf Langzeitverordnungen erhalten.

Patientinnen und Patienten können mit der e-Berechtigung einer bestimmten Apotheke den Zugriff auf die Liste ihrer offenen e-Rezepte und auf ihre ELGA erlauben. Eine andere Person kann dann mit der Sozialversicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten die Medikamente abholen und benötigt dafür weder die e-card noch einen e-Rezept Ausdruck, Code oder ID.

Privatrezept Anzeige in der MeineSV App und MeineÖGK App

Als e-Rezept ausgestellte Privatrezepte werden nun auch in der MeineSV App und der MeineÖGK App angezeigt. Diese können nun genauso wie Kassenrezepte mit dem Code am Handy eingelöst werden.

SV-Einlösevollmacht

Seit kurzem stehen die SV-Einlösevollmacht und das Online-Portal www.sv-einlösen.at zur Verfügung.  Mit dieser eingeschränkten Vollmacht der Sozialversicherung ist ausschließlich die Anzeige der offenen e-Rezepte möglich. Wie auch bei der umfangreicheren SV-Vollmacht benötigen vollmachtgebende und vollmachtnehmende Person eine ID Austria, und die Vollmacht muss nur einmalig erteilt werden. Gerade für längerfristige Betreuungsverhältnisse bietet die SV-Einlöse-Vollmacht also eine sichere und komfortable Unterstützung im e-Rezept-Management für pflegebedürftige Personen.

BdA - Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen Österreich

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